Jugendämter
Die Bedarfsplanung für die zur Verfügung stehenden Plätze im Bereich der Kindertagestätten obliegt der Jugendhilfeplanung und damit den örtlichen Jugendämtern (siehe § 33, KiBiz). Der Tv-KiTa hält mit diesen gute Kontakte, um jeweils möglichst im Vorfeld die zu erwartenden Bedarfe der Familien in den Blick zu nehmen und auf die jeweils konkreten Gegebenheiten vor Ort abzustimmen (Gruppenformen und Betreuungszeiten) bzw. Veränderungen in der Angebotsstruktur einzuleiten.
Diese Dinge sind weit mehr als formale Fakten, denn welche Gruppenformen in der jeweiligen Kita angeboten werden und welche Betreuungszeiten vereinbart werden, hat unmittelbare Folgen für die Arbeit in der Kita, da davon z.B. die Altersstruktur der Kinder in der Einrichtung, aber auch die Finanzierung und der Personaleinsatz entsprechend der vorgesehenen Pauschalen abhängt.
So sind die regelmäßigen Budgetgespräche von großer Bedeutung für die Planungen des Tv-KiTa für seine Einrichtungen.
Tv-KiTa und Jugendämter sind aber auch in anderen Themen und Aufgaben des SGB VIII -Kinder-und Jugendhilfegesetz im kontinuierlichen Dialog miteinander.
Im Bereich der Zuständigkeit folgender Jugendämter liegen die Kitas des Tv-Kita: