Kirchengemeinden

Ein Grundsatz des Tv-KiTa lautet: keine Kindertageseinrichtung ohne Bezug zur Kirchengemeinde.

Dieser Grundsatz ergibt sich nicht nur aus der Satzung (siehe Satzung für den Trägerverbund §17), er ist gelebte Realität. Alle Einrichtungen waren vorher in Trägerschaft der Kirchengemeinde, auf deren Gebiet sie angesiedelt sind. Insofern ist die Zusammenarbeit bereits bewährt und äußert sich in vielfältigen Gelegenheiten, christliches Leben exemplarisch zu gestalten. So gibt es einerseits regelmäßige Besuche des Pfarrers/der Pfarrerin in der KiTa zu Andachten oder Kinderbibeltagen, und kommt es andererseits vor, dass Kindertageseinrichtungen den Gottesdienst der Gemeinde nicht nur gestalten, sondern selbständig planen und maßgeblich durchführen. Vielfach werden Kontaktflächen wie der gegenseitige Besuch von Gruppen (Frauenhilfe, Senioren, Bastelkreise etc.) oder Angebote der Kirchengemeinde (Bücherei, Lesepaten, Kirchenmusik etc.) genutzt. Presbyter/innen oder vom Presbyterium berufene Ehrenamtliche begleiten Baumaßnahmen, Aktionen, Kita-Rat-Sitzungen, gestalten Feste und unterstützen die pädagogischen Teams, indem diese als wertvoller Teil des Gemeindelebens wahrgenommen werden. Sie sorgen mit den Teams dafür, dass die Kindertagesstätten Orte sind, an denen Informationen über die Kirchengemeinde verlässlich weitergegeben und Kontakte vermittelt werden können.